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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Artikel 1. Anwendbarkeit dieser Bestimmungen und Bedingungen

Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge, Rechtsverhältnisse, wie auch immer sie von AGN genannt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Insbesondere gelten diese Bedingungen auch für Verträge, die von AGN für die Lieferung von Waren an unsere Kunden geschlossen werden.
Wo immer der Begriff „Käufer“ in diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen verwendet wird, ist darunter jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die mit AGN verhandelt und/oder ein Rechtsverhältnis eingegangen ist, wie auch immer es bezeichnet wird. Unter „Käufer“ wird insbesondere auch die Person verstanden, auf deren Anweisung und zu deren Gunsten die Waren geliefert werden.

Von den Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn und soweit dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

Wenn die Gegenpartei von AGN ebenfalls auf ihre eigenen allgemeinen Bedingungen verweist, finden die Bedingungen des Käufers keine Anwendung und werden ausdrücklich ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit die Anwendbarkeit der Bedingungen des Käufers nicht im Widerspruch zu unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen steht. Ist dies der Fall, so gelten ausschließlich die Bestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine abweichende Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers berührt das Vorstehende nicht..
Wo in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von „Lieferung (von Waren)“ die Rede ist, umfasst dies auch die Erbringung von Dienstleistungen und Arbeiten jeglicher Art.

Sollten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen teilweise unwirksam oder unverbindlich sein oder werden, bleiben die Parteien an den verbleibenden Teil gebunden. AGN ist dann berechtigt, den ungültigen oder unverbindlichen Teil durch Klauseln zu ersetzen, die gültig und verbindlich sind und deren Rechtsfolgen im Hinblick auf den Inhalt und den Zweck dieser allgemeinen Bedingungen so weit wie möglich denen des ungültigen oder unverbindlichen Teils entsprechen.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin gültig.

Artikel 2. Angebote

Alle Angebote, in welcher Form auch immer, sind unverbindlich, es sei denn, das Angebot sieht eine Annahmefrist vor. Ein Angebot ohne Annahmefrist ist daher in keiner Weise verbindlich. Eine uns erteilte Bestellung gilt als Angebot, das von uns erst nach einer schriftlichen Bestätigung unsererseits (der sogenannten Auftragsbestätigung) unter Einhaltung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen angenommen wird.

Zu den Angeboten von AGN gehören auch Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Muster, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen sowie alle Anhänge und Unterlagen, die sich auf unsere Angebote beziehen. Diese bleiben Eigentum von AGN und sind auf Verlangen zurückzugeben und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von AGN nicht kopiert und/oder an Dritte weitergegeben werden. AGN behält sich alle Rechte vor, die im Rahmen des geistigen und gewerblichen Eigentums bestehen können.

Artikel 3. Preise

Die angegebenen Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, staatlicher Abgaben, Export-, Versand-, Fracht-, Verwaltungs- und Verpackungskosten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Die in den Angeboten, Verträgen und Auftragsbestätigungen genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren, wie Wechselkursen, Herstellerpreisen, Rohstoff- und Materialpreisen, Lohn- und Transportkosten, Versicherungsprämien, Steuern, Einfuhrzöllen und anderen staatlich auferlegten Abgaben. AGN behält sich das Recht vor, wenn nach dem Datum des Vertragsabschlusses, aber vor dem Tag der Lieferung, Erhöhungen bei einem oder mehreren der Kostenfaktoren eintreten, diese Erhöhungen dem Käufer in Rechnung zu stellen. In einem solchen Fall ist AGN berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen. Das letztgenannte Recht steht auch dem Käufer zu, jedoch nur, wenn AGN innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss den Standpunkt vertritt, dass eine Änderung der Kosten zu einer Erhöhung des in der Auftragsbestätigung genannten Preises führt. Macht der Käufer von diesem Recht Gebrauch, so muss er die Kündigung per Einschreiben innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung von uns geltend machen.

Artikel 4. Gestaltung der Vereinbarung

Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn AGN Grass einen erteilten Auftrag schriftlich angenommen hat. Ein Vertrag gilt zum Zeitpunkt der Zusendung der Auftragsbestätigung als abgeschlossen.

Der Käufer ist an seine Bestellung für einen Zeitraum von 14 Tagen ab dem Datum der Bestellung oder (im Falle einer mündlichen Bestellung) ab der Erteilung der Bestellung gebunden. Eine Mitteilung des Käufers, dass er seine Bestellung stornieren oder ändern möchte, die während dieser 14-Tage-Frist erfolgt, kann daher nicht verhindern, dass ein Vertrag auf der Grundlage der (ursprünglichen) Bestellung zustande kommt, wenn AGN Grass die Bestellung innerhalb dieser 14-Tage-Frist noch annimmt/bestätigt.

Die von AGN an den Käufer gesendete Auftragsbestätigung gilt als vollständige und korrekte Wiedergabe des Inhalts des geschlossenen Vertrags. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer mit dem Inhalt unserer Auftragsbestätigung einverstanden ist, es sei denn, er teilt uns innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung schriftlich mit, dass er mit dem Inhalt nicht einverstanden ist.

Zusätzliche Vereinbarungen und/oder Zusagen, die von unseren Mitarbeitern oder in unserem Namen von anderen Personen, die als Vertreter auftreten, getroffen und/oder abgegeben werden, binden uns nur, wenn diese Vereinbarungen und/oder Zusagen von unserem Bevollmächtigten getroffen wurden (schriftlich bestätigt worden sind.

Schließt eine natürliche Person einen Vertrag im Namen oder für Rechnung einer anderen natürlichen Person ab, so erklärt sie, dass sie dazu befugt ist. Diese Person haftet neben der anderen natürlichen Person gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Artikel 5. Fristen

Die von AGN angegebenen Lieferfristen beginnen an dem Tag, an dem der Vertrag abgeschlossen wird, vorausgesetzt, wir sind im Besitz aller Informationen, die wir für die Ausführung des Auftrags benötigen. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind niemals als strenge Fristen zu betrachten, sondern lediglich als Hinweis auf die Lieferzeit, es sei denn, in einem Einzelvertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung müssen wir daher schriftlich in Verzug gesetzt werden. Wenn – abweichend vom Vorstehenden – in der individuellen Vereinbarung ausdrücklich eine individuelle Vertragsstrafe für die Überschreitung der Lieferzeit vereinbart wurde, ist diese Vertragsstrafe nicht fällig, wenn die Überschreitung der Lieferzeit die Folge der in Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten höheren Gewalt ist.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung der Ware ab Lager. Wir liefern auch an ausländische Kunden ab Lager, sofern nichts anderes vereinbart ist. Darüber hinaus reist die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Verzollung wird von uns vorgenommen, geht aber zu Lasten des Käufers.

Sofern der Käufer nicht selbst einen Spediteur beauftragt, wird die Ware von uns in der uns günstig erscheinenden Weise mit einem von uns auszuwählenden Spediteur auf Kosten und Gefahr des Käufers versandt.

Wünscht der Käufer eine andere als die übliche Zustellung der Ware, können wir dem Käufer die hierfür anfallenden Kosten in Rechnung stellen.
Erfolgt die Lieferung in Teilen, ist AGN berechtigt, jede Lieferung als gesondertes Geschäft zu betrachten. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Ist dies nicht der Fall, ist AGN aufgrund seiner Bestimmungen berechtigt, auf der Grundlage von Artikel 6:60 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verlangen, dass das zuständige Gericht AGN von seiner Verpflichtung zur Lieferung der vereinbarten Waren oder zur Zahlung entbindet im Voraus den Kaufpreis des in Anspruch genommenen Teils zu zahlen. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist AGN berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention für aufgelöst zu erklären. Unterlässt der Käufer dies, gilt die Ware als geliefert und wir lagern die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers gegen Erstattung der dadurch entstehenden Kosten.

Bei Lieferung durch den Verkäufer ist der Käufer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Lieferadresse für den Verkäufer leicht zugänglich ist. Treten Umstände ein, aufgrund derer die Lieferadresse zum geplanten Liefertermin nicht erreichbar ist, muss der Käufer dies dem Verkäufer rechtzeitig vor der Lieferung mitteilen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Lieferungen zu verschieben oder auszusetzen, wenn sich die Lieferadresse als schwer erreichbar erweist. Etwaige zusätzliche Kosten, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit diesen besonderen Umständen entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.

Artikel 6. reklamationen

Der Käufer garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, die er uns zur Verfügung gestellt hat, und ist für diese verantwortlich. Was die von uns in unserem Angebot angegebenen Daten, Maße, Farbechtheit und dergleichen betrifft oder das, was gemäß Artikel 2 Absatz 2 dazugehört, muss der Käufer die üblichen Toleranzen und geringfügigen Änderungen oder Verbesserungen der von uns gelieferten Produkte berücksichtigen. Sachverhalte. Dies gilt insbesondere für Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Menge; auch hier hat der Käufer die branchenüblichen Toleranzen zu berücksichtigen. Die von uns gelieferten Waren können daher von der Beschreibung in der Bestellung abweichen, wenn und soweit es sich um begrenzte Größenunterschiede, Mengenunterschiede und geringfügige Änderungen oder Verbesserungen handelt.

Beanstandungen des Käufers, die sich auf äußerlich sichtbare Mängel der Waren beziehen, müssen uns vom Käufer innerhalb von 5 Werktagen nach der Lieferung mitgeteilt werden. Die Mitteilung muss per Einschreiben mit einer klaren und genauen Beschreibung der Reklamation und unter Angabe der Rechnung, mit der die betreffenden Waren in Rechnung gestellt wurden, erfolgen. Der Käufer muss eine sorgfältige, vollständige und rechtzeitige Inspektion durchführen.

Jegliche Ansprüche des Käufers gegenüber AGN wegen Mängeln an den von uns gelieferten Waren erlöschen, wenn: a. die Mängel AGN nicht innerhalb der in den Absätzen 2 und 3 genannten Fristen und/oder auf die dort genannte Weise zur Kenntnis gebracht wurden; b. der Käufer bei der Untersuchung der Begründetheit der Reklamationen nicht ausreichend mitwirkt; c. der Käufer die Waren nicht ordnungsgemäß vorbereitet, behandelt oder c. der Abnehmer die Waren nicht ordnungsgemäß vorbereitet, behandelt, verwendet, gelagert oder gewartet hat oder sie unter anderen Umständen oder zu anderen Zwecken als den von uns angegebenen verwendet oder behandelt hat; d. die Verwendung der beanstandeten Waren durch den Abnehmer fortgesetzt wird; e. die im Einzelvertrag angegebene Garantiefrist abgelaufen ist oder, falls eine solche Frist nicht besteht, die Beanstandungen erst nach Ablauf einer Frist von mehr als 6 Monaten seit der Lieferung bekannt werden. Bei Streitigkeiten über die Qualität der von AGN gelieferten Waren entscheidet ein von AGN benannter Sachverständiger verbindlich.

Bei rechtzeitiger Reklamation bleibt der Käufer verpflichtet, die gekaufte Ware zu kaufen und zu bezahlen. Will der Käufer mangelhafte Ware zurücksenden, so hat er dies mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers auf dessen Kosten in der Originalverpackung und auf die vom Verkäufer angegebene Weise zu tun.

Beanstandungen müssen immer vor der Verarbeitung oder Zerlegung der Ware erfolgen. Wenn die Ware bereits verarbeitet und/oder zerlegt ist, erlischt das Reklamationsrecht vollständig und die Ware gilt als angenommen. erfolgt mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers auf dessen Kosten in der Originalverpackung und auf die vom Verkäufer angegebene Weise.

Reklamationen müssen immer vor der Verarbeitung oder dem Zuschnitt der Ware erfolgen. Wenn die Waren bereits verarbeitet und/oder zerschnitten wurden, erlischt das Recht auf Reklamation vollständig und die Waren gelten als angenommen.

Artikel 7. Haftung

Die Haftung von AGN ist jederzeit auf die Deckungssumme der von AGN Grass abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt.
Nur wenn die Garantieverpflichtungen in Bezug auf die von uns gelieferten Waren nicht von Dritten (z. B. Herstellern) übernommen wurden, kann der Käufer Ansprüche gegenüber AGN geltend machen (Garantie). Unsere Haftung beschränkt sich in diesem Fall auf Mängel, die aus Fabrikationsfehlern resultieren.
Im Falle einer Reklamation sind wir im Falle einer Haftung im Sinne von Absatz 1 nur an diese Wahl gebunden: a. Nachbesserung (kostenlos); b. Lieferung von Ersatzwaren oder -teilen nach Erhalt der mangelhaften Waren oder Teile; c. Rückerstattung des erhaltenen Kaufpreises / Gutschrift der zu kaufenden Rechnung mit Rückgängigmachung ohne gerichtliche Intervention des geschlossenen Vertrags;

Wenn der Käufer ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung Reparaturen und/oder Änderungen an den Waren vorgenommen hat, erlischt jede Gewährleistungspflicht unsererseits.

Abgesehen von unseren Verpflichtungen aus dem Vorstehenden ist AGN nicht verpflichtet, dem Käufer und anderen Schadenersatz zu leisten, es sei denn, es liegt Vorsatz oder Verschulden unsererseits vor, die gekaufte Ware innerhalb der vereinbarten Zeit weiterzuführen. Insbesondere haften wir nicht für Folgeschäden oder Handelsschäden, darunter unmittelbare oder mittelbare Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns und Stillstandsschäden, die der Käufer, seine Untergebenen oder von ihm beauftragte oder eingeschaltete Dritte erleiden, vollständige oder teilweise (Rück-)Lieferung von Waren, verspätete oder fehlerhafte Lieferungen oder Nichtlieferung von Waren oder durch die Waren selbst.

Der Käufer ist nicht berechtigt, Waren zurückzusenden, für die es keine berechtigte Reklamation gibt. Geschieht dies ohne triftigen Grund, so gehen alle mit der Rücksendung verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers. AGN steht es in diesem Fall frei, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers bei Dritten zu lagern.

Der Käufer stellt AGN von allen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages gegen uns geltend machen, soweit das Gesetz nicht verhindert, dass der Schaden und die Kosten, die sich daraus ergeben, zu Lasten des Käufers gehen.

Artikel 8. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten

Die von AGN gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen, die der Käufer im Zusammenhang mit den von uns gelieferten Waren hat oder die sich daraus ergeben, sein Eigentum. Nach dem Ermessen von AGN kann der Käufer aufgefordert werden, für die Erfüllung seiner Verpflichtung eine Sicherheit zu leisten.

Der Käufer ist nicht berechtigt, die unbezahlten Waren zu verpfänden, um ein Pfandrecht darauf zu errichten oder ein anderes dingliches oder persönliches Recht zugunsten eines Dritten zu begründen.

Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen in diesem Artikel ist es dem Käufer gestattet, die Waren an Dritte zu verkaufen, jedoch nur im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, die erhaltenen Gelder unverzüglich an uns zu überweisen oder, wenn keine Barzahlung stattgefunden hat, die erhaltenen Forderungen unverzüglich an uns abzutreten.

Wenn unsere Eigentumsrechte an den von uns gelieferten Waren durch die Verarbeitung durch den Käufer verloren gehen, ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich ein besitzloses Pfandrecht zu unseren Gunsten an den nach der Verarbeitung entstandenen Waren zu errichten.

Wir sind jederzeit berechtigt, die Güter, die sich im Besitz des Käufers (oder Dritter) befinden, aber uns gehören, in Besitz zu nehmen, sobald wir vernünftigerweise davon ausgehen können, dass eine reale Chance besteht, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Dies gilt unbeschadet unserer Rechte nach dem Gewohnheitsrecht: Insbesondere behalten wir das Recht, den Käufer auch nach der Inbesitznahme der Waren für Schäden haftbar zu machen. Der Käufer ist verpflichtet, das Feuer- und Diebstahlsrisiko der unbezahlten Waren zum Verkaufswert zu versichern und diese Versicherung auf unser Verlangen nachzuweisen.

Die vom Verkäufer gelieferten Waren, die gemäß dem ersten Absatz dieses Artikels unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft werden und dürfen niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.

Artikel 9. Zahlung

Die Zahlung hat in Euro zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und zwar ohne Abzug, Aufrechnung oder Skonto. Die Zahlung hat durch Überweisung auf ein von uns benanntes Bank- oder Girokonto unmittelbar nach Lieferung der betreffenden Waren, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Zahlung per Bank- oder Girokonto gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Bank- oder Girokonto als Tag der Zahlung.
Wenn der Käufer nicht rechtzeitig (vollständig) zahlt, befindet er sich ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug. AGN Grass ist berechtigt, wenn ein ausreichender Zusammenhang mit dem Verzug besteht des Käufers, die Erfüllung aller unserer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen, unbeschadet aller seiner anderen gesetzlichen Rechte.
AGN ist berechtigt, für alle noch ausstehenden Lieferungen eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit für die rechtzeitige Zahlung zu verlangen. Kommt der Käufer dem nicht rechtzeitig nach, ist AGN berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag außergerichtlich aufzulösen; in diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, die gelieferten Waren zurückzugeben oder die von Grass eingegangenen Verpflichtungen auf andere Weise rückgängig zu machen. Partner BV Leistung, unbeschadet unseres Rechts auf Schadenersatz. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung von Rechnungsbeträgen (einschließlich außergerichtlicher Inkassokosten) gehen zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15 % der Hauptsumme, mindestens jedoch 75 €, jeweils ohne Mehrwertsteuer. Darüber hinaus gehen alle nachteiligen Folgen von Wechselkursverlusten oder anderen Folgen infolge verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung zu Lasten des Käufers, auch wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß den Bestimmungen seines Landes rechtzeitig nachgekommen wäre, die Überweisung jedoch aufgrund von Umständen oder Maßnahmen, die sich seiner Kontrolle entziehen, in für uns ungünstiger Weise erfolgt ist. Die Zahlungen werden zunächst von den in Absatz 3 genannten Kosten gemäß Artikel 6:44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, dann von den fälligen Zinsen und schließlich von der Hauptsumme und den laufenden Zinsen abgezogen. 6. Wenn nach dem Zustandekommen des Vertrages, aber vor der Lieferung der Waren, eine wesentliche Verschlechterung der finanziellen Lage des Käufers eintritt, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise von der weiteren Ausführung des Vertrages abzusehen oder die Zahlungsbedingungen zu ändern. 7. Der Verkäufer kann seine Ansprüche aus allen Geschäften an einen Kreditversicherer seiner Wahl abtreten.

Artikel 10. Höhere Gewalt

Unter höherer Gewalt versteht man jeden Umstand, der außerhalb seiner Kontrolle liegt und so beschaffen ist, dass die Einhaltung der Vereinbarung von AGN nicht erwartet werden kann. Als höhere Gewalt gelten auch: Krieg, Unruhen und Feindseligkeiten jeglicher Art, Blockade, Boykott, Naturkatastrophen, Epidemien, Mangel oder Mangel an ist, dass die Einhaltung des Vertrages AGN vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann. Als höhere Gewalt gelten unter anderem: Krieg, Aufruhr und Feindseligkeiten jeglicher Art, Blockade, Boykott, Naturkatastrophen, Epidemien, Mangel oder Knappheit an Rohstoffen, Behinderung und Unterbrechung von Transportmöglichkeiten, Störungen in unserem Unternehmen und/oder bei unseren Lieferanten, Import- und Exportbeschränkungen oder -verbote, Behinderungen durch Maßnahmen, Gesetze oder Entscheidungen internationaler, nationaler und regionaler Behörden. (staatliche) Stellen. Wenn AGN seiner Lieferverpflichtung aufgrund höherer Gewalt nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig nachkommen kann, ist AGN berechtigt, den Vertrag oder den noch nicht ausgeführten Teil des Vertrages außergerichtlich aufzulösen oder für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit auszusetzen, dies nach unserem Ermessen. Im Falle von höherer Gewalt haftet AGN nicht für Schäden, die der anderen Partei entstehen.

Artikel 11. Anwendbares Recht

Auf die von uns unterbreiteten Angebote und alle von uns geschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

Artikel 12. Beilegung von Streitigkeiten

Alle Streitigkeiten, gleich welcher Art, die sich aus den von uns geschlossenen Verträgen und den von uns erbrachten Lieferungen ergeben, werden vom zuständigen Gericht des Landgerichts in Zwolle (die Niederlande ) entschieden.

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